Allgemeine Geschäftsbedingungen „wir-fuer-sigmaringen.de“

Buchung von Werbeflächen

1. Vertragsgegenstand

(1) Dieser Vertrag gilt ausschließlich für Werbeaufträge von Unternehmern im Sinne von § 14 des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, welche die Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Verwendung erwerben.

(2) „Werbeauftrag“ ist der Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Werbemittel eines Werbungtreibenden als Auftraggeber in digitaler Form auf der Webseite „wir-fuer-sigmaringen.de“. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die in diesem Vertrag vorliegenden Bedingungen sowie die jeweils aktuellen Preislisten und technischen Werbemittel-Spezifikationen.

(3) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf der Website „wir-fuer-sigmaringen.de“ einen Werbeplatz zur Verfügung.

(4) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder des Vertrags selbst auf Dritte bedarf der Zustimmung der anderen Vertragspartei. Der Auftragnehmer ist aber ohne Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie den Vertrag selbst auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.

2. Werbemittel

(1) Ein Werbemittel im Sinne dieses Vertrages kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen, zum Beispiel:

• aus einem Bild und / oder Text,

• aus Tonfolgen und / oder Bewegtbildern (u. a. Banner),

• aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z. B. Link) und/oder zu einem Drittanbieter, zur Standortanzeige bzw. Routenplaner.

(2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Auftragnehmer als Werbung kenntlich gemacht, ohne dass dies einer Genehmigung des Auftraggebers bedarf. Die Auswahl einer angemessenen Kennzeichnung bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

(3) Kosten des Auftragnehmers für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen.

(4) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass über die Werbemittel nicht auf Webseiten und/oder Daten zugegriffen werden kann, die gegen geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verstoßen und/oder unzumutbare Inhalte, insbesondere rassistischer, gewaltverherrlichender oder pornografischer Natur, aufweisen.

3. Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag über Werbemittel kann geschlossen werden pro einzelne Werbemittel.

(2) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich zustande

• durch die Unterzeichnung eines Vertrages durch den Auftraggeber.

• die Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber in Textform.

• die Annahme des Auftrages durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers

• in Textform oder durch Veröffentlichung des Werbemittels.

(3) Mündliche oder fernmündliche Bestätigungen sind rechtlich unverbindlich.

(4) Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur selbst zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, d.h. die Werbeagentur ist selbst Vertragspartner des Auftragnehmers nach diesem Vertrag. Aufträge von Werbeagenturen oder -mittlern werden nur für namentlich bezeichnete und identifizierbare Werbungstreibende angenommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von der Werbeagentur den Mandatsnachweis im Original zu verlangen und auch sich den Status als Agentur nachweisen zu lassen.

4. Stornierung

Eine kostenfreie Stornierung ist nur in Textform innerhalb von 48 Stunden möglich. Eine fernmündliche oder mündliche Stornierung ist nicht möglich.

5. Platzierung des Werbemittels

(1) Sofern nicht anders vereinbart, wird keine bestimmte (Mindest-)Gesamt-Zugriffszahl auf die Webseite, auf der das Werbemittel platziert wird, im vereinbarten Zeitraum zugesagt.

(2) Ein Anspruch auf eine Platzierung des Werbemittels in einer bestimmten Position auf dem jeweiligen digitalen Medium besteht nicht. Sofern die Parteien keine konkrete Platzierung festgelegt haben, entscheidet der Auftragnehmer nach billigem Ermessen und unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers, an welcher Stelle der Webseite er das Werbemittel platziert.

(3) Sofern die Parteien eine konkrete, statische Platzierung festgelegt haben, ist der Auftragnehmer zu einer Umplatzierung nur berechtigt, wenn dies aus unternehmerischen Gründen erforderlich ist (Beispiel: das Layout der Webseite wird geändert) und wenn dadurch die Werbewirkung des Werbemittels nicht nachteilig beeinflusst wird.

6. Bereitstellung des Werbemittels

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet zur vollständigen Anlieferung einwandfreier und geeigneter Werbemittel (wie Logo, Ziel-URL, Alt-Text, Kurzbeschreibung) an den Auftragnehmer auf eigene Kosten.

(2) Das vom Auftraggeber bereitgestellte Werbematerial darf keine urheberrechtlich geschützten Inhalte Dritter enthalten, für die der Auftraggeber keine Nutzungsrechte besitzt.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass das überlassene Werbematerial und etwaige Begleitmaterialien frei von Computerviren und/oder sonstigen Schadquellen sind. Bei Feststellen von Schadquellen jedweder Art in den übermittelten Werbematerialien wird der Auftraggeber hiervon keinen Gebrauch machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. Begrenzung erforderlich, löschen, ohne dass der Auftraggeber in diesem Zusammenhang (Schadensersatz-)Ansprüche jedweder Art geltend machen kann. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ihm durch solche durch den Auftraggeber übermittelte Werbematerialien und/oder etwaiger Begleitmaterialien ein Schaden entstanden ist.

(4) Der Auftragnehmer ist nicht dazu verpflichtet, die bereitgestellten Werbematerialien des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.

(5) Der Auftragnehmer übernimmt für die bereitgestellten Werbematerialien sowie weiterer Materialien keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an dem Auftraggeber zurückzuliefern.

(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren.

7. Änderungen der Werbemittel während der Laufzeit

Änderung des Werbemittels während der Laufzeit werden einmalig innerhalb des Kalenderjahres unentgeltlich vom Auftragnehmer durchgeführt. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Änderungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

8. Ablehnung, Zurückziehen, Unterbrechung der Werbemittelveröffentlichung

(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, Werbemittel abzulehnen bzw. zurückzuziehen, wenn

• deren Veröffentlichung gegen Rechte Dritter, gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.

• deren Veröffentlichung vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde.

• deren Veröffentlichung für den Auftragnehmer wegen des Inhalts, der Form, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Qualität unzumutbar ist.

• das Werbemittel Werbung für Dritte enthält.

(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in einem Fall der Ablehnung unverzüglich. Dem Auftraggeber steht es frei, dem Auftragnehmer ein neues oder geändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen, welches den vertraglichen Anforderungen entspricht. Hierdurch auftretende Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dem Auftraggeber stehen aus einer derartigen Ablehnung oder Sperrung keinerlei Ansprüche gegen den Auftragnehmer zu.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Veröffentlichung des Werbemittels vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte der Webseite vorliegt, auf die der Hyperlink im Werbemittel verweist. Der Auftraggeber wird über die Sperrung unterrichtet und hat die vermeintlich rechtswidrigen Inhalte unverzüglich zu entfernen oder deren Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen.

(4) Eine Prüfpflicht des Auftragnehmers bezüglich der Rechtmäßigkeit der Werbemittel besteht nicht.

(5) Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber anbieten, das Werbemittel durch ein alternatives Werbemittel zu ersetzen. Die insoweit entstehenden Mehrkosten können dem Auftraggeber nach Nachweis durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden; die Entscheidung darüber obliegt dem Auftragnehmer. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

(6) Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten („Verbundwerbung“), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen Annahmeerklärung des Auftragnehmers in Textform. Verbundwerbung berechtigt den Auftragnehmer zur Erhebung eines Verbundaufschlages.

9. Laufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.

10. Vergütung, Preisliste

(1) Die Vergütung der Leistung des Auftragnehmers richtet sich grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Veröffentlichung jeweils gültigen Preisliste.

(2) Die Nettopreise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

(3) Bei Änderungen der Anzeigenpreise gelten die neuen Preise mangels abweichender Vereinbarung auch für bereits laufende Werbeaufträge mit sofortiger Wirkung. Im Falle einer Preiserhöhung ist der Auftraggeber berechtigt, den betroffenen Werbeauftrag außerordentlich zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich ausgeübt werden.

11. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug

(1) Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

(2) Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.

(3) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Auftragnehmer, auch während der Laufzeit des Vertrages, die Veröffentlichung weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

12. Kündigung

(1) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragende schriftlich gekündigt werden.

(2) Eine fristlose Kündigung ist aus wichtigem Grund möglich (z. B. Zahlungsverzug, rechtswidrige Werbeplatz-Inhalte).

(3) Kündigung des Vertrages bedürfen der Schriftform.

13. Mängelrüge/Haftung

(1) Der Auftraggeber hat das geschaltete Werbemittel, unverzüglich sorgfältig zu untersuchen. Die Werbeschaltung, gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn dem Auftragnehmer nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber erkennbar war, in Textform zugegangen ist.

(2) Der Auftragnehmer hat ein zweimaliges Recht zur Nachbesserung. Gelingt diese nicht oder aus vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen nicht innerhalb angemessener Frist, so kann der Auftraggeber sich vom Vertrag lösen oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

(3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit eine gänzlich fehlerfreie Wiedergabe eines digitalen Werbemittels zu ermöglichen.

(4) Der Auftragnehmer wird mehr als unerhebliche Störungen und Fehler schnellst möglich beseitigen und ist bemüht, unerhebliche Beeinträchtigungen in angemessener Frist zu beseitigen.

(5) Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Ausfälle der Website, die länger als 24 Stunden andauern. In diesem Fall wird die Laufzeit des Vertrags entsprechend verlängert.

(6) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die bereitgestellten Werbematerialien bzw. Inhalte auf deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Seriosität, Qualität und/oder Freiheit von Fehlern zu überprüfen und übernimmt dafür weder ausdrücklich noch konkludent die Gewähr oder die Haftung.

(7) Der Auftragnehmer leistet nur Schadensersatz bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

(8) Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in fremden Betrieben, derer sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Werbemittel.

(9) Der Auftraggeber haftet für alle Ansprüche Dritter, die aufgrund der Inhalte des bereitgestellten Werbeplatzes gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden.

14. Datenschutz

(1) Der Auftraggeber wird hiermit gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) davon unterrichtet, dass die von ihm im Rahmen des Werbeauftrags angegebenen personenbezogenen Daten ausschließlich zu dem Zwecke maschinenlesbar gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, zu dem der Auftraggeber diese angegeben hat, sofern keine Einwilligung in eine andere Nutzung erteilt wurde sowie zum Zwecke der Abrechnung und Vergütung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Auftraggebers bzw. des Interessenten im Rahmen der Auftragserteilung und -bearbeitung sowie der Verfügbarkeitsanfrage zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen, soweit dies erforderlich ist, um dem Auftraggeber die Schaltung und die Inanspruchnahme der Leistungen des Auftragnehmers zu ermöglichen und um eine Abrechnung vornehmen zu können. Der Auftragnehmer gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten.

(4) Zur Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

15. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Der Auftragnehmer behält sich eine jederzeitige Änderung des Vertrages sowie der Preisliste vor. Vertrags- und Preisänderungen für erteilte Werbeaufträge sind wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden. In diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Vertragsänderung und Preiserhöhung schriftlich ausgeübt werden.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine solche wirksame Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.